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Förderung der Solarthermie: Chile und Uruguay setzen Impulse
14.10.09

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Förderung der Solarthermie: Chile und Uruguay setzen Impulse

Chile

Im August wurde in Chile ein Gesetz verabschiedet, das es Baufirmen ermöglicht, bis zu 100% der Anschaffungskosten einer Solarthermieanlage für die Einkommenssteuer geltend zu machen. Das Gesetz 20.365 ist zunächst bis Ende 2013 gültig und gilt für neu zu errichtende Wohngebäude. Förderungswürdig sind jene Anlagen, die mindestens 30% des Warmwasserbedarfs eines Gebäudes decken. Die Höhe des gewährten Steuernachlasses richtet sich nach dem Wert der Immobilie, auf der das System installiert werden soll. Bei Gebäuden, die bis zu 2.000 Unidades de Fomento - kurz UF - (Rechnungswährung / indexierte inflationsbereinigte Einheit) kosten, können Baufirmen 100% des Werts einer Solarthermieanlage geltend machen. Bei Gebäuden, deren Wert zwischen 2.000 und 3.000 UF liegt, sind es 40%. Immobilien mit einem Preis von bis zu 4.500 UF können 20% der Kosten einer Solarthermieanlage geltend machen. Am 01.10.2009 war eine UF 20.831,67 Chilenische Pesos wert.

Uruguay 

Derzeit werden in Uruguay einzelne Aufträge für solare Warmwasseranlagen mit Projektvolumen von über 100.000 USD vergeben. Möglich macht dies das Dekret 354/09 vom 03.08.2009, das Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften zu bestimmten Anteilen vom Gesamtvolumen ihrer Körperschaftssteuer über mehrere Jahre hinweg befreit, wenn sie in Erneuerbare-Energien-Technologien oder Energieeffizienzlösungen investieren. Die Bemessungsgrundlage ist gemäß dem genannten Dekret der aus der Investition erzielte steuerliche Gewinn, der bis zu 90% steuerbefreit wird.

Desweiteren gibt es mit den Sonderabschreibungen in Deutschland vergleichbare Steuerermäßigungen für Investitionen. Der verrechenbare Anteil hängt u.a. von der Menge der ersetzten oder eingesparten Energie, der Arbeitsplatzschaffung sowie lokalen Wertschöpfungsanteilen ab. Basis sind hier die Investitionskosten und Nebenkosten, die bis zu 100% über das Aussetzen von Körperschaftssteuer zurückerstattet werden können. Es ist jedoch nicht möglich, beide genannten Steuerermäßigungen zu kumulieren.

In den nächsten Wochen wird zudem die endgültige Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes erwartet. Konkrete Investitionsanreize und Regelungen werden hier nicht nur für den Neubau zur Pflicht sondern auch für die Altbausanierung getroffen. Uruguays Regierung sah sich gezwungen entsprechende Regelungen zu verabschieden, da ca. 20% der gesamten Importausgaben des Landes für Erdöl verwendet werden. Per Dekret 403/009 ist außerdem bereits am 24.08.2009 in Uruguay die Ausschreibung von 300MW Windenergie beschlossen worden.

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