Bundesnetzagentur genehmigte Ende 2009 Mittel für Netzinvestitionen in Höhe von 4,3 Mrd. EUR
Die Bundesnetzagentur am 06.01.2010 bekannt gegeben, dass sie im Jahr 2009 über rund 200 Anträge von Strom- und Gasnetzbetreibern auf Genehmigung von Investitionsbudgets entschieden und dabei Investitionsmittel in Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro genehmigt hat.
Auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung können Netzbetreiber für besonders bedeutende Vorhaben Investitionsbudgets beantragen. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um die Versorgungsqualität zu gewährleisten, neue Kraftwerke in das Netz einzubinden oder den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen.
Von den insgesamt ca. 480 Anträgen, die bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 auf Genehmigung von Investitionsbudgets gestellt worden, sind derzeit noch rund 280 in Prüfung. Das insgesamt beantragte Volumen beträgt ca. 13 Mrd. Euro.
Die Anreizregulierungsverordnung ist nur eines von mehreren Instrumenten für moderne Netze. Daneben erleichtert und beschleunigt das vom BMWi initiierte Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Leitungsbauvorhaben, die u. a. zur Netzintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien dringend erforderlich sind. Ferner hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier veröffentlicht, dass eine zügige Netzanbindung der Offshore-Windenergieanlagen ermöglicht und gleichzeitig "stranded investments" auf Kosten der Stromverbraucher verhindert. Auf internationaler Ebene hat das BMWi die gemeinsame Offshore-Initiative der Nordsee-Anrainer vorangetrieben.
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