EU-Aktionspläne: Große Mehrheit der Mitgliedsstaaten ließ offizielle Frist verstreichen
Die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat die offizielle Deadline für die Einreichung der individuellen EU-Aktionspläne verstreichen lassen.
Mit in Kraft treten der EU-Richtlinieam 01.05.2009 (
Meldung vom 06.05.2009) verpflichteten sich die 27 Mitgliedsstaaten, in nationalen Aktionsplänen darzulegen, wie die verbindlichen nationalen Quoten für den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2020 erreicht werden sollen. EU-weit sollen in 10 Jahren insgesamt 20% des Endenergieverbrauchs über regenerative Energiequellen bereit gestellt werden.
Beobachter werten die Zurückhaltung der Mitgliedsstaaten teilweise mit der schwierigen Haushaltslage aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise.
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