EU-Richtlinie 2020 seit 01.05.2009 in Kraft
Am 01. Mai 2009 ist die EU-Richtlinie Erneuerbare Energien in Kraft getreten. Sie hat das Ziel den Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix der EU bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Biokraftstoffe sollen im Verkehrsbereich einen Anteil von mindestens 10% in jedem Mitgliedstaat ausmachen. Die Umsetzung des EU-Ziels erfolgt durch die Festlegung nationaler Quoten.
Die bereits im Januar 2008 von der Kommission vorgeschlagene und im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie stärkt vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien. Sie sieht die Erstellung Nationaler Aktionspläne vor, die die Entwicklungslinien erneuerbarer Energiequellen einschließlich Bioenergie festlegen sollen. Weiterhin führt sie Kooperationsmechanismen ein, die eine effektive Kostenteilung möglich macht. So können zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemeinsame Projekte entwickeln und ihre jeweiligen Anteile auf die Landesquote anrechnen lassen. Weiterhin führt die Richtlinie Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffeein.
Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur sollen zukünftig erleichtern werden.Die neue Richtlinie stellt einen Teil des umfassenden Klima- und Energiepaketes der EU dar und umfasst erstmals alle Sektoren der erneuerbaren Energien.
Weitere Informationen:
ec.europa.eu/energy/renewables/index_en.htm
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