Exportgarantien: EU-Kommission stimmt Ausweitung von Hermes zu
Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU- und OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) absichern. Einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten, Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission am 05.08.2009 zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet.
Bislang wurden Absicherungen für Exportkredite mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer als "marktfähig" eingestuft und waren damit grundsätzlich privaten Exportkreditversicherern vorbehalten.
Weitere Informationen:
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=308710.html
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