Geschäftsreise nach Polen
Vom 15. bis 19.06.2009 findet eine AHK-Geschäftsreise nach Polen zu den Schwerpunkten feste Biomasse und Biogas statt. Die Präsentationsveranstaltung ist für den 16.06.2009 in Warschau geplant.
Gemäß der Richtlinien der EU muss Polen in den Jahren 2008-2012 seine CO2-Emissionen von 284,6 Mio. t. auf 208,5 Mio. t. jährlich senken und den Anteil an erneuerbaren Energien (EE) am Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 15% steigern. Der EE Anteil am Primärenergieverbrauch betrug im Jahr 2007 6,9%. Davon wurden 91,3% (190.510 TJ) aus Biomasse und 1,3% (2.708 TJ) aus Biogas bereitgestellt. Am Stromverbrauch waren EE mit 3,2% beteiligt. Etwa 43% (1.851.407 MWh) davon wurden aus fester Biomasse bereitgestellt, die überwiegend in der Co-Verbrennung mit fossilen Energieträgern zum Einsatz kam. Etwa 3,6% des EE-Stroms wurde aus Deponie- und Klärgas erzeugt. Landwirtschaftliche Biogasanlagen gibt es in Polen dagegen erst wenige. Allerdings sollen nach dem Plänen der Regierung 2.000 dieser Anlagen bis zum Jahr 2020 errichtet werden Das Land hat ausreichende Ressourcen und gute Bedingungen für den Anbau von Energiepflanzen. Für diesen Zweck stehen zusätzlich 2 Mio. ha derzeit brachliegender landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Verfügung.
Die Förderung der Stromproduktion aus EE basiert auf dem Quotenmodell. Danach sind die polnischen Energiegesellschaften verpflichtet, einen gesetzlich festgelegten Anteil des von ihnen an die Endabnehmer verkauften Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen oder selbst zu erzeugen. Dieser Anteil betrug im Jahr 2008 7,0% und soll bis 2017 auf 12,9% ansteigen. Erzeuger von EE Strom können sich über das Amt für Regulierung der Energetik "Grüne Zertifikate" ausstellen lassen, die seit 2005 auf der Energiebörse handelbar sind. Durch den Erwerb der grünen Zertifikate können die Energiegesellschaften ihre Quotenpflicht erfüllen. Die Preisobergrenze für die Zertifikate wird durch eine Ersatzgebühr von derzeit 248,46 PLN (ca. 63 EUR) pro MWh definiert, die den Energieunternehmen bei Nichterfüllung der Quote in Rechnung gestellt wird. Die Energiegesellschaften sind zur Abnahme von Wärme aus EE verpflichtet, wenn dadurch kein Anstieg der Wärmepreise verursacht wird. Der Anschluss ans Wärmenetz kann nicht verweigert werden, wenn die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Weitere Förderinstrumente sind staatliche Beihilfen für Investitionen im EE- Bereich in einer Höhe von 30 bis 50% der anrechenbaren Projektkosten. Landwirtschaftliche Betriebe können darüber hinaus EU- Mittel aus dem Strukturfonds oder aus dem Operationsprogramm "Infrastruktur und Umwelt" für Bioenergieprojekte in Anspruch nehmen. Auch in Polen ist bekannt, dass deutsche Technologie in den Bereichen Biomasse und Biogas Maßstäbe setzt, so dass gern auf das bewährte Know-how der Nachbarn zurückgegriffen wird. Aufgrund der hohen Nachfrage bieten sich ausgesprochen gute Geschäftsmöglichkeiten für Hersteller von schlüsselfertigen Anlagen und Anlagenkomponenten, aber auch für Unternehmen der Geschäftsfelder Projektierung/ Bauausführung und Projektentwicklung/ Beratung.
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