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Hermesdeckungen: Lieferungen in EU- und OECD-Länder können bis 30.06.2011 abgesichert werden
28.06.10

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Hermesdeckungen: Lieferungen in EU- und OECD-Länder können bis 30.06.2011 abgesichert werden

Die EU-Kommission hat die befristete Regelung zur staatlichen Exportkreditversicherung für Lieferungen in EU- und OECD-Länder genauer gefasst: Sie entschied positiv über einen Antrag der Bundesregierung, dass Lieferungen zu kurzfristigen Zahlungszielen, die bis einschließlich 30. Juni 2011 erfolgen, mit Exportkreditgarantien abgesichert werden können, wenn die betreffenden Exportverträge bis zum Jahresende 2010 unterzeichnet werden.

Seit August 2009 haben deutsche Exporteure die Möglichkeit, Lieferungen in die EU- und OECD-Länder zu kurzfristigen Zahlungszielen mit Hermesdeckungen abzusichern. Diese Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission bis Ende 2010 befristet. Unklar war bislang, ob auch Lieferungen absicherbar sind, die zwar im Jahr 2010 vertraglich vereinbart wurden, jedoch erst in 2011 erfolgen. Diesbezüglich erhalten Exporteure nun Planungssicherheit für ihre Risikoabsicherung über das Jahresende hinaus.

Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Mitteilung der EU-Kommission aus dem Jahre 1997, die kurzfristige staatliche Exportkreditversicherungen für Bereiche untersagt, in denen ein ausreichendes Absicherungsangebot der Privatwirtschaft vorliegt. Ein solches Angebot wurde bis zum Beginn der Finanzkrise bei Lieferungen zu kurzfristigen Zahlungszielen in die Länder der EU und OECD angenommen. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise stand der Exportwirtschaft jedoch kein ausreichendes Absicherungsangebot für diese Länder mehr zur Verfügung, woraufhin die EU-Kommission im August vergangenen Jahres eine bis Ende 2010 befristete Ausnahmegenehmigung für die staatliche Exportkreditversicherung erteilte.

Weitere Informationen: www.agaportal.de/pages/portal/aga-report/ar191_sonderausgabe.html

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