Neues Internetportal zur EU Dienstleistungsrichtlinie
Seit Beginn dieses Jahres dem 28.12.2009 wirkt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 (www.portal21.de) unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten. Das Portal 21 wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam aufgebaut.
Das Portal 21, benannt nach dem entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie, ist in fünf Rubriken unterteilt:
Weitere Informationen und Quelle: www.portal21.de
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