Spanien: Real Decreto 661/2007 verabschiedet
In Spanien ist das neue Einspeisegesetz für Erneuerbare Energien am 25. Mai 2007 verabschiedet worden. Wie bereits in Ausgabe Nr. 16 der Exportnews berichtet, wird für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung bis zu 100 kW die bisherige Einspeisevergütung beibehalten. Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 100 kW und 10 MW erhalten nach dem neuen Entwurf einen Tarif von 41,75 Eurocent /kWh. Die Tarife werden jährlich - erstmals für 2008 - um den Verbraucherkostenindex abzüglich 25 Prozentpunkten, ab 2013 abzüglich 50 Prozentpunkten, erhöht.
Im Bereich der netzgekoppelten Photovoltaikanlagen gibt es eine weitere wesentliche Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf vom 26. März 2007: Für den Erhalt eines Einspeisepunktes für PV-Anlagen ist es notwendig, einen Aval über 500 Euro pro geplantem kW Nennleistung als Bürgschaft zu hinterlegen. Der Entwurf sah noch einen Aval in Höhe von 3% der Gesamtbaukosten, einschließlich der Module, vor. Das Real Decreto 661/2007 vom 25. Mai, ist am 26. Mai im spanischen Generalanzeiger veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Richard Wicke, Madrid / Spanien
Tel. (+ 34) 91 548 83 96
Weitere Informationen:
www.dikeos.com
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