Spanien: Weitere Details aus dem Real Decreto
Am 25. Mai 2007 ist das neue Einspeisegesetz für Erneuerbare Energien in Spanien verabschiedet worden. Wie bereits in den Ausgabe Nr. 16 und Nr. 19 der Exportnews berichtet, wird für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung bis zu 100 kW die bisherige Einspeisevergütung beibehalten. Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 100 kW und 10 MW erhalten nach dem neuen Entwurf einen Tarif von 41,75 Eurocent /kWh. Die Tarife werden jährlich - erstmals für 2008 - um den Verbraucherkostenindex abzüglich 25 Prozentpunkten, ab 2013 abzüglich 50 Prozentpunkten, erhöht.
Spezifischer Hinweis zur Hinterlegung des Bankavals, Entwickler von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Real Decretos am 01. Juni 2007 bereits einen Einspeisepunkt für ihr Projekt beantragt hatten, aber noch nicht erhalten haben, müssen gemäß einer versteckten Zusatzvorschrift bis zum 31. August 2007 einen Bankaval über 500 Euro/kW Nennleistung ihres Projekts hinterlegen. Anderenfalls ist damit zu rechnen, dass das Antragsverfahren eingestellt wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Behörden und Energieversorgungsunternehmen Anträge auf Zuweisung von Einspeisepunkten bis zu dem genannten Datum nicht mehr bearbeiten. Der Bankaval wird erst zurückgereicht, wenn das Projekt vollständig gebaut und mit der sogenannten "acta de puesto en servicio de la instalación" in Gang gesetzt worden ist.
Stellt der Entwickler die verwaltungsrechtlichen Verfahren zur vollständigen Genehmigung der Anlage ein oder verfolgt ihn nicht mehr weiter, wird aus dem Bankaval vollstreckt. Eine Vollstreckung wegen eines Minderbetrages kommt nur dann in Betracht, wenn der Inhalt einzelner Genehmigungen eine Realisierung des Projekts praktisch unmöglich gemacht hat.
Ansprechpartner:
Richard Wicke, DIKEOS Abogados
Tel: (+34) 91 590 33 70, E-Mail: rwicke@dikeos.com
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