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Spanischer Staatssekretär für Energie legt neuen Entwurf für die Vergütung von Strom aus PV-Projekten vor
31.10.07

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Spanischer Staatssekretär für Energie legt neuen Entwurf für die Vergütung von Strom aus PV-Projekten vor

Wie bereits in einer vorherigen Ausgabe dieses Newsletters berichtet, hat der spanische Staatssekretär für Energie am 27. September die 12-Monatsfrist für das Auslaufen des aktuellen Einspeisetarifs bekannt gegeben. Der Förderzeitraum mit den aktuellen Fördertarifen endet damit am 29.September 2008. In seinem vor kurzem vorgelegten Entwurf eines Königlichen Dekrets wird die Einspeisevergütung für den Zeitraum nach dem Auslaufen der 12-Monatsfrist geregelt. Demnach würden für die Nettoenergie aus netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, die in den Jahren 2008 und 2009 in das Register für das besondere Vergütungsregime eingetragen werden, folgende Vergütungssätze gelten.

Dachanlagen:

  • Leistung <= 20 kW: 44,00 Eurocent/kWh20 kW
  • Leistung <= 200 kW: 39,00 Eurocent/kWh
  • Leistung > 200 kW: 33,00 Eurocent/kWh

Freiflächenanlagen:

  • unabhängig von der Nennleistung: 31,00 Eurocent/kWh

Dieses neue Vergütungsschema soll erneut für eine bestimmte Höchstmenge an angeschlossener Nennleistung gelten. Die 31 Eurocent pro kWh für Freiflächenanlagen werden daher solange gewährt, bis 1.000 MW erreicht sind. Für die gestaffelte Vergütung bei Dachanlagen gilt eine Obergrenze von 200 MW.

Mit diesem Dekret wird es für die Projektentwickler, die Investoren sowie die finanzierende Banken schwieriger zu prognostizieren, ob ihre Projekte noch innerhalb der Höchstmenge liegen oder nicht. Dieser Umstand wird noch dadurch verschärft, dass in die genannte Höchstmenge für Freiflächenanlagen Nennleistung einbezogen wird, die im Verlauf der jetzigen 12-Monatsfrist die endgültige Eintragung in das Register für das besondere Vergütungsregime erhalten hat. Würden also beispielsweise bis zum 29. September 2008 bei den Freiflächenanlagen 500 MW Nennleistung eingetragen, verblieben nur noch 500 MW für die Vergütung mit 31 Eurocent pro kWh.

Hinzu kommt, dass obwohl das neue Königliche Dekret seinem zeitlichen Anwendungsbereich nach ausdrücklich für die Zeit nach dem Auslaufen der 12-Monatsfrist gedacht ist, es gleichzeitig verfügt, dass der aktuelle Einspeisetarif nicht mehr gezahlt wird, wenn schon während der 12-Monatsfrist die Anzahl von insgesamt 1.200 MW eingetragener Nennleistung – die Summe aus 1.000 MW Freiflächenanlagen und 200 MW Dachanlagen – erreicht ist.

Der Entwurf dieses Königlichen Dekrets wurde nun der Spanischen Nationalen Energiekommission zur unverbindlichen Stellungnahme übersandt. Im Anschluss an die Stellungnahme der Nationalen Energiekommission wird der spanische Staatsrat über den Entwurf befinden. Mit der Verabschiedung der Neuregelung durch Regierungsbeschluss ist allerdings nicht vor Jahresende zu rechnen. Der spanische PV-Verband ASIF hat sowohl gegen die Art und Weise der Entwurfsvorlage als auch gegen den Inhalt des Entwurfs in ungewöhnlich scharfer Weise protestiert.

Ansprechpartner:

Richard Wicke, DIKEOS Abogados
Tel: (+34) 91 590 33 70, E-Mail: rwicke@dikeos.com

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