Spanisches Industrieministerium legt den überarbeiteten Entwurf eines neuen Einspeisegesetzes für Erneuerbare Energien vor
Das spanische Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel hat dem spanischen Staatsrat ("Consejo de Estado”) am 26. März 2007 den voraussichtlich endgültigen Entwurf des neuen Einspeisegesetzes für Erneuerbare Energien vorgelegt. Für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung bis 100 kW wird die bisherige Einspeisevergütung beibehalten. Alle Anlagen über dieser Nennleistung erhalten nach dem neuen Entwurf einen Tarif von 41,75 Eurocent /kWh.
Neu ist auch die Einführung einer Obergrenze von 371 MW installierter Nennleistung. Oberhalb dieser Grenze wird die hohe Einspeisevergütung nicht mehr gewährt. Die Tarife, Zuschläge sowie die Ober- und Untergrenzen werden jährlich – erstmals für 2008 – um den Inflationsindex abzüglich 25 Prozentpunkten, ab 2013 abzüglich 50 Prozentpunkten, erhöht.
Für den Erhalt eines Einspeisepunktes ist es nach den Regelungen des Entwurfs notwendig, einen Aval über 3% der Gesamtbaukosten, einschließlich der Module, zu stellen. Anderenfalls wird der Antrag auf Zuteilung eines Einspeisepunktes von den Netzbetreibern nicht mehr bearbeitet. Projektentwickler, die noch keine endgültige Reservierung des Einspeisepunktes erhalten haben, müssen innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Aval leisten.
Auch für andere Erneuerbare Energien ist in diesem Gesetzesentwurf eine Neuregelung der Einspeiseregelung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die neue Regelung in Kürze durch Regierungsbeschluss verabschiedet wird. Für 2010 wird eine weitere Neuregelung, auch der Obergrenze für die installierte Nennleistung, angekündigt.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Richard Wicke, Madrid / Spanien
Tel. (+ 34 ) 91 548 83 9,
Weitere Informationen:
www.dikeos.com
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