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Zielmarkt Spanien: Staatssekretär für Energie gibt Eckpunkte neuer Einspeiseregelung für PV-Anlagen bekannt
09.07.08

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Zielmarkt Spanien: Staatssekretär für Energie gibt Eckpunkte neuer Einspeiseregelung für PV-Anlagen bekannt

Bei einem Treffen am 26. Juni 2008 mit den beiden großen Interessenverbänden ASIF und APPA hat der spanische Staatssekretär für Energie Eckpunkte der neuen Einspeiseregelung für PV-Anlagen für die Zeit nach dem 29. 09.08 bekanntgegeben. Nur Anlagen, die noch vor dem 29. 09.08 die definitive Eintragung in das Register Stromerzeuger im besonderen Vergütungsregime ("REPE") erhalten, werden noch mit dem derzeitigen Tarif des Königlichen Dekrets 661/2007 vergütet (dena hat im Newsletter Nr.41  bereits darüber berichtet).

Voraussichtliche neue Regelungen

Die neuen Regelungen sehen die Einführung eines Vorab-Register für die Zuweisung von Tarifen an Neuanlagen vor. Damit soll bereits im Vorfeld klargestellt werden, welche Anlagen welchen Tarif erhalten bzw. zu den jeweiligen Höchstmengen neu angeschlossener Leistung gehören. Dieses Register weist in Quartalsperioden den jeweils aktuellen Tarif bis zu einer Höchstgrenze an neuer Leistung zu. Wird diese Höchstgrenze zum Ende des Quartals erreicht, reduziert sich der gewährte Einspeisetarif um 2,5%. Die Entwicklung des Einspeisetarifs richtet sich somit nach der Geschwindigkeit, mit der Neuanlagen entwickelt werden. Je stärker das Marktwachstum, desto schneller sinkt der Tarif.

Bis Ende 2009 sind Ausbauobergrenzen von 200 MW für Aufdachanlagen und 100 MW für Freiflächenanlagen vorgesehen. Die Nennleistung eines Projekts darf in keinem Fall 2 MW übersteigen. Im Bau befindliche PV-Anlagen, die nicht rechtzeitig vor dem 29.09.08 die endgültige Eintragung im REPE erhalten, fließen in die obigen Obergrenzen bzgl. Ausbau und Anlagengröße für 2009 ein. Es soll keine Fristverlängerung, Übergangs- oder Härtefallregelung geben.
Der Staatssekretär will in erster Linie die Errichtung von Aufdachanlagen fördern. Die Marktdynamik für Freiflächenanlagen soll gebremst werden, bis sich die Zahl der Neuanlagen pro Quartal deutlich reduziert hat. Der Anfangstarif für Aufdachanlagen soll daher 33 c€/kWh, für Freiflächenanlagen nur noch 29 c€/kWh betragen. Ist die Anlage ans Netz gegangen, soll die Entwicklung des Tarifs dann der bisherigen Regelung des Königlichen Dekrets 661/2007 orientiert am Verbraucherpreisindex folgen.

Das spanische Industrieministerium beabsichtigt, den Entwurf der neuen Vergütungsregelungen spätestens am 15. 07.08 der Nationalen Energiekommission zur Stellungnahme vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Regierung Zapatero auf dem Weg bis zum Inkrafttreten der neuen Vergütungsregelung im Wesentlichen an diese Eckpunkte halten wird, auch wenn sich noch kleinere Änderungen ergeben können.

Ansprechpartner:

Richard Wicke, DIKEOS Estudio Jurídico, E-Mail: rwicke@dikeos.com

Thomas Wenzel, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Tel. + 49 (0)30 72 61 65 - 613, E-Mail: wenzel@dena.de

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